Wahlarzt – Kostenerstattung
Patienten die einen Wahlarzt aufsuchen, gelten als Privatpatienten. Das bedeutet, dass Sie die Rechnung vorerst selbst bezahlen müssen und diese dann bei der Krankenkasse (innerhalb von 42 Monaten ab dem Leistungsdatum) einreichen können. Die Krankenkasse ersetzt dann von den Behandlungskosten 80 % jenes Betrages, die sie einem Vertragsarzt für die gleiche Behandlung bezahlt hätte. Hier können Sie die notwendigen Formulare zur Einreichung bei der Niederösterreichischen GKK, der BVA und der Wiener GKK als PDF-Datei herunterladen:
SVA und andere Kassen: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse für Informationen zur Kostenerstattung oder besuchen Sie den online Ratgeber der SVA
Als Service für Sie kann ich gerne die Einreichung der Honorarnote bei Ihrem Versicherungsträger übernehmen.
Zur Bezahlung meiner Honorarnote steht Ihnen eine Bankomatkasse zur Verfügung. Ansonsten bitte ich um Barzahlung.